Silvester Feuerwerk 2024: Ulmer Regeln und Sicherheitshinweise
Silvester steht vor der Tür, und mit ihm die Frage: Wie feiere ich in Ulm sicher und verantwortungsbewusst mit Feuerwerk? Die Stadt Ulm legt Wert auf Sicherheit und hat daher klare Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern aufgestellt. Diese Regeln gelten nicht nur für den 31. Dezember, sondern auch für die Tage unmittelbar davor und danach. Ignoranz kann hier teuer werden – sowohl finanziell als auch gesundheitlich. Dieser Beitrag informiert Sie umfassend über die Ulmer Regeln für Silvesterfeuerwerk 2024 und gibt wichtige Sicherheitshinweise.
Zulässige Feuerwerkskörper in Ulm
Nicht jedes Feuerwerk ist in Ulm erlaubt. Es gelten die bundesdeutschen Bestimmungen zum Umgang mit Pyrotechnik. Grundsätzlich erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie II, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache enthalten. Böller der Kategorie IV sind in Deutschland, und somit auch in Ulm, verboten. Diese sind ausschließlich für ausgebildete Pyrotechniker bestimmt.
Achten Sie beim Kauf auf die Kennzeichnung! Nur mit der entsprechenden Kennzeichnung dürfen die Feuerwerkskörper auch gezündet werden.
Erlaubte Zündorte und Zeitfenster
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Ulm nicht an jedem Ort erlaubt. Absolute Verbote gelten in der Nähe von:
- Kirchen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden
- Holz- und Reetdachhäusern
- Tankstellen und anderen leicht entflammbaren Objekten
- Waldgebieten
- in unmittelbarer Nähe zu Menschenansammlungen
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Regel nur in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr. Ausnahmen hiervon können durch die Stadt Ulm verfügt werden. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf und dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern über aktuelle lokale Bestimmungen.
Sicherheitshinweise für ein sicheres Silvesterfeuerwerk
Der verantwortungsvolle Umgang mit Feuerwerkskörpern ist unerlässlich, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Beachten Sie unbedingt folgende Sicherheitshinweise:
Vor dem Zünden:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig durch! Dies ist der wichtigste Punkt für die Sicherheit.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien an einem geeigneten Platz ab.
- Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Menschen und brennbaren Materialien ein.
- Tragen Sie geeignete Kleidung, die nicht leicht entflammbar ist.
- Nie Feuerwerkskörper selbst basteln oder verändern!
Beim Zünden:
- Zünden Sie nur einen Feuerwerkskörper gleichzeitig.
- Halten Sie den Feuerwerkskörper niemals in der Hand, während er zündet.
- Werfen Sie niemals gezündete Feuerwerkskörper weg!
- Alkoholgenuss vor und während des Abbrennens ist unbedingt zu vermeiden!
Nach dem Zünden:
- Verlassen Sie den Abbrennplatz erst, nachdem alle Feuerwerkskörper vollständig abgebrannt sind.
- Achten Sie auf mögliche Glutreste.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Ulmer Regeln
Verstöße gegen die Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Vergehens ab. Darüber hinaus drohen bei schweren Verstößen auch Strafanzeigen. Es ist daher unerlässlich, sich an die Regeln zu halten.
Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk in Ulm
Das Silvesterfeuerwerk kann ein wunderschönes Erlebnis sein, aber nur dann, wenn es verantwortungsvoll und sicher gehandhabt wird. Durch die Einhaltung der Ulmer Regeln und der Sicherheitshinweise tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass der Jahreswechsel in Ulm friedlich und ohne Zwischenfälle verläuft. Informieren Sie sich vor dem Kauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern über alle geltenden Regeln und Bestimmungen! Ein sicherer und schöner Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen die Stadt Ulm!